Sehr geehrter Kunde
Die bevorstehende Erneuerung der Datenschutzbestimmungen in der EU (DSGVO) per 25.05.2018 ist in aller Munde. Zu diesem Thema erhalten Sie von uns Tipps, was sie dabei in Bezug auf Ihre Internetpräsenz beachten sollten.
In Anbetracht der Fülle an Rechten, die es zu wahren gilt,
ist ein struktiertes Vorgehen im Sinne von «First things first» angebracht:
Damit Sie als Betreiber Ihres Internetauftritts die datenschutzkonforme Datenverarbeitung für Ihre Kunden und Interessenten gewährleisten können, haben wir folgende Hinweise für Sie zusammengestellt:
Überprüfen Sie die auf Ihrer Webseite vorhandene Erklärung zum Datenschutz auf ihre DSGVO-Konformität hin und passen Sie sie – falls nötig - an. Sind Sie zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, muss dieser in der Datenschutzerklärung namentlich aufgeführt werden.
Überprüfen Sie alle Formulare, die auf Ihrer Webseite zum Einsatz kommen und unterziehen Sie diese einer kritischen Prüfung vor dem Hintergrund der DSGVO.
Fragen Sie nur die Daten ab, die Sie tatsächlich benötigen!
Falls bei der Überprüfung technische Anpassungen nötig werden, kontaktieren Sie uns.
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Wenn Kunden und Besucher statistisch durch spezielle Tools erfasst werden, oder Sie sogenannte Social Media Plug-Ins nutzen (Google Analytics/Facebook & Co.) müssen diese in den Datenschutzrichtlichlinien integriert werden.
Auch der Benutzung von Cookies müssen User durch die DSGVO explizit zustimmen. Wir können auf Ihrer Webseite einen Hinweis zu den verwendeten Cookies so einrichten, dass er beim ersten Besuch erscheint. Usern steht es frei, diesen Hinweis explizit zu bestätigen.
E-Mail-Marketing per Newsletter können Sie auch vor dem Hintergrund der DSGVO betreiben. Nutzen Sie das double opt-in-Verfahren, damit der Vorgang den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Das Double-Opt-in-Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Im ersten Schritt trägt der Interessent seine E-Mail-Adresse in ein Anmeldeformular ein und sendet das Formular ab. Unser System verschickt unmittelbar danach eine Bestätigungs-E-Mail an die von dem Interessenten angegebene E-Mail-Adresse.
In der Bestätigungs-E-Mail wird der Empfänger gebeten, durch einen Klick auf den Bestätigungslink ein zweites Mal zu erklären, dass er zukünftig von Ihnen E-Mails erhalten möchte. Nur wenn der Empfänger dieser Bitte nachkommt, wird seine E-Mail-Adresse in das Adressbuch eingetragen. Reagiert er nicht binnen 14 Tage (Time out), so werden die Daten auf unserem Server gelöscht.
Das Double-Opt-in-Verfahren vermindert die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung von E-Mail-Adressen. Nur durch dieses Verfahren lässt sich sicherstellen, dass eine E-Mail-Adresse tatsächlich von ihrem rechtmäßigen Inhaber in das Anmeldeformular eingetragen wurde.
Wer E-Mail-Marketing ohne Double-Opt-in-Verfahren betreibt, der riskiert, von Empfängern kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Nur das Double-Opt-in-Verfahren bietet dem Versender Rechtssicherheit vor Unterlassungsklagen, Abmahnungen und Spam-Beschwerden.
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Die Datenschutzkonformität liegt in der Verantwortung des Webseiten-Inhabers.
creants.com gmbh lehnt jegliche Haftung ab.
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Gerne prüfen wir dies gemeinsam mit Ihnen und finden entsprechende Lösungen.